ausfährtig
Erklärung:
zur Zahlung von Ausfuhrzoll verpflichtet.
sprachliche Erläuterung:
fries. utferdich, -firdich, -firdig.
Wort danach: Ausfall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten