Wort davor: auserwarten
auserwinnen
Erklärung:
(gerichtlich) gewinnen.
- Belegtext:
das der cleger die schulden des beclagten außerwinnen mag
Datierung: 1523
Fundstelle: Köbel,GO. 27
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- in DRQEdit
- Belegtext:
würde aber jemand durch ein richtskraft erwachsenes urtheil ein hofrecht ... auserwonnen haben
Fundstelle: Maurenbrecher II 360
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Wort danach: ausfahren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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