Wort davor: auserben

auserdingen
vgl. ausdingen.

auserdingen (I)
Erklärung: zu Ende dingen, verurteilen.

auserdingen (II)
Erklärung: für verfallen erklären.

Wort danach: Auserdingnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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