Wort davor: Auserbe

auserben

auserben (I)
Erklärung: etwas (aus dem Kloster) hinausvererben.

auserben (II)
Erklärung: als Auswärtiger etwas erben.
auserben (III)
Erklärung: als Erbe an Außenstehende anfallen.

Wort danach: auserdingen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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