Wort davor: Ausentrichtung
(Auserbe)
Erklärung:
Erbe,der ein Auswärtiger bzw. Ausländer ist.
sprachliche Erläuterung:
extraneus heres.
- Belegtext:
in sulcher verhandlongh mach die waltgreiffin und eyn sollerve den uisserven und eyn uisserve eynen unerven vur solchen pennynck dairvur der kouff gescheit ist bynnen sess wechen mit sonnen affdryven
Datierung: 1541
Fundstelle: NrhArch. 3 (1860) 253
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Wort danach: auserben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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