Wort davor: auseignen
auseinanderlaufen
- Belegtext:
dass sie, bis das feuer zur gnüge gelöschet, ..., von denen feuerherrn dimittiret, ihres gefallens wieder aus einander zu lauffen, sich nicht gelüsten lassen
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 202
Wort danach: auseinanderschneiden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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