Wort davor: ausdrücken

ausdrücklich

ausdrücklich (I)
Erklärung: eigens festgesetzt; besonders betont.

ausdrücklich (II)
Wortbildungshinweis: zu ausdrücken (IV 1).

Wort danach: Ausdrückung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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