Wort davor: ausdoppeln

Ausdorf
vgl. Ausvogtei.

Ausdorf (I)
Erklärung: fremdes Dorf?

Ausdorf (II)
Erklärung: Dorf unter fremder Landeshoheit, in dem kurpfälzische Leibeigene (Wildfänge) wohnen.

Wort danach: ausdrehbaumen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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