Wort davor: ausdoppeln
Ausdorf
vgl.
Ausvogtei.
Ausdorf (I)
Erklärung:
fremdes Dorf?
Ausdorf (II)
Erklärung:
Dorf unter fremder Landeshoheit, in dem kurpfälzische Leibeigene (Wildfänge) wohnen.
- Belegtext:
soll er [der Ausvogt] unsere auf denen leibeigenen und königs leuthen in eigenen und aus-dörfferen habende ... recht und gerechtigkeit in fleißiger achtung haben
Datierung: 1736
kurpfälz. Instrukt. f.d. Aus- und Waisen-Fauthe
Wort danach: ausdrehbaumen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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