Wort davor: Ausdienung

Ausding
vgl. Ausgedinge.

Ausding (I)
Erklärung: Schlußtermin in einem Rechtsstreit.

Ausding (II)
Erklärung: letzter Zahlungstermin für Zinspflichtige.
Ausding (III)
Erklärung: Leibgeding, Austrag.

Wort danach: ausdingen

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