Wort davor: ausbürtig

(ausbusmen)
Erklärung: die infolge des Busenrechts aufgespürten Ländereien für den Unterhalt eines verlassenen Deichstücks anweisen.
sprachliche Erläuterung: nl. utboesemen.

Wort danach: Ausbusmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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