(ausbusmen)
Erklärung:
die infolge des Busenrechts aufgespürten Ländereien für den Unterhalt eines verlassenen Deichstücks anweisen.
sprachliche Erläuterung:
nl. utboesemen.
Wort danach: Ausbusmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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