Wort davor: ausbürgern
Ausbürgung
Ausbürgung (I)
Erklärung:
Beifreiung aus der Haft durch Bürgschaftsleistung.
- Belegtext:
hebben de sendeboden ... over en gedreghen van der utborginge des koninghes
Datierung: 1395
Fundstelle: HanseRez. IV 253
- Belegtext:
was die privilegirte ständte und persohnen, jhre verstrickung auff treü und glauben, die bürgerliche außbürgung vnd dergleichen anlanget
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 4 § 1
Faksimile (Abschnittsbeginn)
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 29 Vorwort
Ausbürgung (II)
Erklärung:
Pfandlösung.
- Belegtext:
so sol er wegen solcher nichtigen execution alle schäden und unkösten, auch was auff die außbürgung gegangen, ... erstatten
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 301
Wort danach: ausbürtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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