Wort davor: ausbündig
Ausbürge
- Belegtext:
expromissorem, dardurch einige einen gemeinen buergen, andere aber einen ausbürgen oder buergen und zahler zugleich, welcher auch die bezahlung der schuld zugleich mit uebernihmt, verstehen
Datierung: 1730
Fundstelle: Leu,EidgR. III 18
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Wort danach: ausbürgeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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