Wort davor: Ausbrüchel
ausbühren
sprachliche Erläuterung:
mnd. utboren.
ausbühren (I)
Erklärung:
herausheben.
- Belegtext:
he vorbore bute, als he di pluch utbore unde inset
Datierung: nach 1325
Fundstelle: SspLR. Glosse zu II 46 § 4
- Fundstelle: MnlWB. VIII 877
ausbühren (II)
Erklärung:
einfahren.
ausbühren (III)
Erklärung:
erheben, beziehen.
ausbühren (IV)
Erklärung:
ausweisen.
- Belegtext:
derselb aechter dem comun verpoten wurd, so soll man jm nach landßgericht gewonait auspueren oder verbieten
Fundstelle: NellenbHegau(1497) 55
[weitere Angaben: ob hierher?]
- Belegtext:
er hat auch bekant auff einen ..., das derselbige dem rathe alhier gerden abgehawen vnd wegkgefüret habe. vnd iß außgeburn worden
Datierung: 1529
Fundstelle: ZerbstFemb. 62
Wort danach: Ausbührung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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