Wort davor: Ausborger
Ausbot
Ausbot (I)
Erklärung:
militärisches Aufgebot.
Ausbot (I 1)
Erklärung:
allgemein.
Ausbot (I 2)
Erklärung:
Heeresfolge.
Ausbot (II)
Erklärung:
Erlaß, Botschaft.
Ausbot (III)
Erklärung:
Ausweisung.
Ausbot (IV)
Erklärung:
Versteigerung.
Ausbot (V)
- Belegtext:
man sal zu keiner hochzeit mher haben dan zwo vnd xxx schüsseln vberal, und xvi zu dem vssbade
Datierung: 1351
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: NMittThürSächs. 7, 2 (1844) 127
[weitere Angaben: oder Ausbad?]
Ausbot (VI)
Wort danach: ausboten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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