Wort davor: ausborgen
Ausborger
vgl.
2Ausbürger.
Ausborger (I)
Erklärung:
Verleiher.
Ausborger (II)
Erklärung:
Betrüger, die Waren auf Borg nehmen, um sie gleich weiter zu verkaufen.
- Belegtext:
daß etliche frembde wie auch zu Franckfurt gesessene juden in beyden messen verdorbene lose buoben (welche sich ausbürgere [!] zu nennen pflegen) anweisen, daß sie tuch und allerhand
waaren von den kauffleuten auffborgen ... so hat ein e. rath ... befehlen lassen, sich nun förder solches betrugs mit anstellung der außborger gäntzlich zu enthalten
Datierung: 1705
Fundstelle: Schudt,Jüdisch 142
Wort danach: Ausbot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten