Wort davor: ausborgen

Ausborger
vgl. 2Ausbürger.

Ausborger (I)
Erklärung: Verleiher.

Ausborger (II)
Erklärung: Betrüger, die Waren auf Borg nehmen, um sie gleich weiter zu verkaufen.

Wort danach: Ausbot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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