Wort davor: ausbesondern
ausbessern
Erklärung:
durch Bußzahlung gutmachen.
- Belegtext:
wenn ein bürger sich durch sünde etwas zugezogen hätte und er wollte das ausbessern, ... seine erben sind schuldig, selbiges zu erstatten, wenn er es nicht vor seinem tode ausgebessert hat
Datierung: 1779
Region/Autor/Textsorte:
Thun
Fundstelle: SchweizId. IV 1676
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Ausbesserungsschuldigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten