Wort davor: Ausbescheid

ausbescheiden

ausbescheiden (I)
Erklärung: ausnehmen, ausschließen, vorbehalten.

ausbescheiden (II)
Erklärung: bestimmen, festsetzen, aussondern.
ausbescheiden (III)
Erklärung: abgrenzen.
ausbescheiden (IV)
Erklärung: mit ausbescheidenen worten ausdrücklich.

Wort danach: Ausbescheltung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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