Wort davor: Ausbescheid
ausbescheiden
ausbescheiden (I)
Erklärung:
ausnehmen, ausschließen, vorbehalten.
ausbescheiden (II)
Erklärung:
bestimmen, festsetzen, aussondern.
ausbescheiden (III)
Erklärung:
abgrenzen.
- Belegtext:
die die selben owen und wismeder undergangen und usbeschaiden
Datierung: 1368
Region/Autor/Textsorte:
Ulm
Fundstelle: SchwäbWB. I 453
ausbescheiden (IV)
Erklärung:
mit ausbescheidenen worten ausdrücklich.
Wort danach: Ausbescheltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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