Wort davor: ausbeiten

ausbeklagen

ausbeklagen (I)
Erklärung: den ausgebliebenen Beklagten verurteilen.

ausbeklagen (II)
Erklärung: subst.part. der ungehorsam ausgebliebene Verurteilte (und wohl auch aus der Stadt Gewiesene).

Wort danach: ausbeladen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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