Wort davor: Ausachtelung

(ausachten)
Erklärung: gerichtlich beitreiben, eigentlich 'nach erfolgter Taxierung von als Zahlungsmittel dienenden Wertobjekten dieselben als Buße beitreiben' vanHelten.
Wortbildungshinweis: zu 1achten (II 7).

Wort danach: ausächten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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