Wort davor: Auhirt

(Auhirtengehen) [Ergänzung zum Druck]
Erklärung: Tätigkeit eines Auhirten.

Wort danach: Aukengraben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten