Wort davor: Augenscheinsgericht

augenscheinlich

augenscheinlich (I)
Erklärung: offensichtlich.

augenscheinlich (II)
Erklärung: persönlich.
Wortbildungshinweis: zu Augenschein (I).

Wort danach: Augenscheinrichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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