Wort davor: Augenscheiner

Augenscheinsgericht
Erklärung: "vor welches alle die Streitigkeiten, welche einen Augenschein erforderen, gehören" Glarus/ SchweizId. VI 369.

Wort danach: augenscheinlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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