Wort davor: Augenmerk

Augenschein
vgl. Augensüne.

Augenschein (I)
Erklärung: behördliche Besichtigung; der dazu bestimmte Zeitpunkt, Lokaltermin; Grenzumgang.

Augenschein (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: auf Augenschein fahren eine Grube besichtigen.
Augenschein (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: zur Prüfung vorlegen.
Augenschein (II)
Erklärung: "die Gesamtheit der vor Augen liegenden Umstände".

Augenschein (II 1)
Erklärung: es ist offensichtlich klar.
Augenschein (II 2)
Erklärung: in (oder nach) Augenschein nach Ansicht, Meinung.
Augenschein (II 3)
Erklärung: Offensichtlichkeit, Anschein.
Augenschein (III)
Erklärung: Beweisstück.
Augenschein (IV)
Erklärung: Grenzstein(?).
Augenschein (V)
Erklärung: Besichtigung des Anwesens der künftigen Schwiegereltern vor der Verlobung.
Augenschein (VI)
Erklärung: Knospentriebe der Reben.

Wort danach: Augenscheiner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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