Aufzüglingsrecht
Aufzüglingsrecht (I)
Erklärung:
Aussteuer des Pflegekindes.
Aufzüglingsrecht (II)
Erklärung:
die Zeit, die ein Pflegekind bei seinem Erzieher gesetzlich dienen muß.
Wort danach: Aufzugpredigt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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