Wort davor: aufzügig

Aufzüglingsrecht

Aufzüglingsrecht (I)
Erklärung: Aussteuer des Pflegekindes.

Aufzüglingsrecht (II)
Erklärung: die Zeit, die ein Pflegekind bei seinem Erzieher gesetzlich dienen muß.

Wort danach: Aufzugpredigt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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