Wort davor: Aufwerfgeld

Aufwerfung

Aufwerfung (I)
Erklärung: Grenzverrückung.

Aufwerfung (II)
Erklärung: Erhebung, Empörung.

Wort danach: aufwerken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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