Wort davor: aufweisen

Aufweisung

Aufweisung (I)
Erklärung: Vorweisung.

Aufweisung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: pfandrechtliche Geltendmachung.
Wortbildungshinweis: zu aufweisen (II 2).
Aufweisung (II)
Erklärung: schriftliche Beglaubigung, Ausweis.
Aufweisung (III)
Erklärung: Angabe, Erklärung.
Aufweisung (IV)
Erklärung: Anleite.

Wort danach: aufwenden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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