Wort davor: aufweisen
Aufweisung
Aufweisung (I)
Erklärung:
Vorweisung.
- Belegtext:
durch aufweisung ihrer bücheren
Datierung: 1754
Fundstelle: BernMand. I 16 p. 12
- Fundstelle: Jelinek 1011
Aufweisung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
pfandrechtliche Geltendmachung.
Wortbildungshinweis: zu
aufweisen (II 2).
Aufweisung (II)
Erklärung:
schriftliche Beglaubigung, Ausweis.
Aufweisung (III)
Erklärung:
Angabe, Erklärung.
- Belegtext:
[einem Wild]. nach aufweißung der stätt und deß gespür auch mit einen laithund ... nachkhomben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 165 § 4
Aufweisung (IV)
Erklärung:
Anleite.
Wort danach: aufwenden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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