Wort davor: aufweiden
aufweisen
aufweisen (I)
Erklärung:
transitiv.
aufweisen (I 1)
Erklärung:
jemanden ausweisen.
aufweisen (I 2)
Erklärung:
einen Knecht anstiften.
aufweisen (I 3)
Erklärung:
jemandem ein Urteil auferlegen.
aufweisen (I 4)
Erklärung:
vorzeigen.
- Belegtext:
we ffynth eyn perth ... he sal yth vpwysen vor allen ludenn vp den marckede
Datierung: 1279
Fundstelle: RigaStR. 36
Faksimile
- Datierung: 1583
Fundstelle: MittSchulg. 2 (1892) 71
- Belegtext:
daß der antworter die summ ... bezahlt habe, und dessetwegen quitanzen aufweißt
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 186
Faksimile
aufweisen (I 5)
Erklärung:
belasten, übertragen, überweisen.
- Belegtext:
gutere, do sy die schult uffwisen moge
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Weichb.(Dan.) 276
- Fundstelle: GrazGBrF. Anh. I 13
aufweisen (I 6)
Erklärung:
eine Gerichtssitzung vertagen.
aufweisen (II)
Erklärung:
intransitiv.
aufweisen (II 1)
Erklärung:
dartun, erweisen, ausweisen.
- Belegtext:
wen't Sassen recht up wîset
Datierung: 1360
Region/Autor/Textsorte:
Minden
Fundstelle: LSchrP. 156
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- Datierung: 1389
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 1 (1844) 340
- Belegtext:
wie diser nach volgendte brieff aufweiset
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: FreibDiözArch.2 1 (1900) 141
aufweisen (II 2)
Erklärung:
Pfandrecht geltend machen.
- Belegtext:
es sol nieman uff wisen, denn vor eynem amman ..., da er offenlich zuo gericht sytzt
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ObwaldenLB. 29
- Belegtext:
auf des bekhlagten hab und gutt man mit ordnung aufweisen thut
Datierung: 1617
Region/Autor/Textsorte:
Klagenfurter Stadtrecht
Fundstelle: ArchKärnten 22 (1927) 19 (V. 143-144)
Wort danach: Aufweisung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten