Wort davor: aufweiden

aufweisen

aufweisen (I)
Erklärung: transitiv.

aufweisen (I 1)
Erklärung: jemanden ausweisen.

aufweisen (I 2)
Erklärung: einen Knecht anstiften.
aufweisen (I 3)
Erklärung: jemandem ein Urteil auferlegen.
aufweisen (I 4)
Erklärung: vorzeigen.
aufweisen (I 5)
Erklärung: belasten, übertragen, überweisen.
aufweisen (I 6)
Erklärung: eine Gerichtssitzung vertagen.
aufweisen (II)
Erklärung: intransitiv.

aufweisen (II 1)
Erklärung: dartun, erweisen, ausweisen.
aufweisen (II 2)
Erklärung: Pfandrecht geltend machen.

Wort danach: Aufweisung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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