Wort davor: auftragen

Auftrager, Aufträger

Auftrager (I)
Erklärung: Speisewirt, dessen Gehilfe.

Auftrager (II)
Wortbildungshinweis: zu auftragen (B I 2).
Auftrager (III)
Erklärung: Vorbesitzer.

Wort danach: Auftraggeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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