Wort davor: auftragen
Auftrager, Aufträger
Auftrager (I)
Erklärung:
Speisewirt, dessen Gehilfe.
Auftrager (II)
Wortbildungshinweis: zu
auftragen (B I 2).
- Belegtext:
der ufftrager soll den schuldner quitt schelten von der schuld
Fundstelle: SaarbrückenLR. II 991
- Fundstelle: MnlWB. V 1701
Auftrager (III)
Erklärung:
Vorbesitzer.
- Belegtext:
wanner ein kauf zwuschen berggesellen gemacht wurde, sall der verkeufer den kauf synem ufdreger zuvor und synen gesellen nae uf den negsten dach folgends, wanner den andern vurgegangenen dach der kauf geschiet ist, ansagen
Datierung: 1567
Fundstelle: ZBergr. 17 (1876) 352
- Belegtext:
updreger
Fundstelle: ZBergr. 17 (1876) 352
Wort danach: Auftraggeschäft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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