Wort davor: auftageln

auftagen
sprachliche Erläuterung: mnl. opdaghen.

auftagen (I)
Erklärung: wie auftageln.

auftagen (II)
Erklärung: vor Gericht laden.

Wort danach: auftaljenen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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