Wort davor: Aufstreich

aufstreichen
Erklärung: versteigern.
vgl. Aufstreich, Aufstreichung, Aufstrich.

aufstreichen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: ein Mehrgebot schlagen.

Wort danach: Aufstreichgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten