Wort davor: aufspitzen

Aufsprache
sprachliche Erläuterung: nd. upsprake, rh. upspraiche, nl. opsprake, fries. opspreeck.

Aufsprache (I)
Erklärung: Anspruch, Einspruch.
vgl. Ansprache (I).

Aufsprache (II)
Erklärung: Verleumdung, Scheltwort.

Wort danach: aufsprechen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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