Wort davor: Aufschlagsgefälle
Aufschlaggeld
Aufschlaggeld (I)
Erklärung:
Akzise.
Aufschlaggeld (II)
Erklärung:
Aufgeld zum Laudemium.
- Belegtext:
das sog. aufschlagsgeld ... übernehmen ..., nemlich wann ... der neue lehensmann gegen den alten abkommenden um ... 30 jahr jünger, er auf jedes 100 fl. des kaufspretii ... 30 kr. weiters zu bezahlen ... hette
Datierung: 1733
LudwigsburgFinanzArch.
Wort danach: Aufschlaggroschen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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