Wort davor: Aufschlageinnahme
Aufschlageinnehmer
- Belegtext:
mag der aufschlagseinnember die schiffart auf dem wasser L. einstellen
Datierung: 1606
Fundstelle: AktGegenref.2 II 419
Wort danach: Aufschlageinnehmeramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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