Wort davor: aufschicken
aufschieben
aufschieben (I)
Erklärung:
(eine Sache vor Gericht) verschieben, vertagen.
aufschieben (II)
Erklärung:
zur Entscheidung vorlegen.
aufschieben (III)
Erklärung:
jemandem etwas zuschieben, überlassen.
aufschieben (IV)
Erklärung:
(den Lohn) vorenthalten.
- Belegtext:
[wer] ainem sein lidlon aufschub wider sein willen
Datierung: 1517
Fundstelle: MaxBO. Art. 155
Wort danach: aufschieblich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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