Wort davor: aufschicken

aufschieben

aufschieben (I)
Erklärung: (eine Sache vor Gericht) verschieben, vertagen.

aufschieben (II)
Erklärung: zur Entscheidung vorlegen.
aufschieben (III)
Erklärung: jemandem etwas zuschieben, überlassen.
aufschieben (IV)
Erklärung: (den Lohn) vorenthalten.

Wort danach: aufschieblich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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