Wort davor: aufsammeln
Aufsand
Aufsand (I)
Erklärung:
(Urkunde über) Besitzübertragung.
- Belegtext:
kheüfflich umb ain summa gellts ... volgen lassen, vermug jrer schrifftlichen ubergab unnd aufsannd bey dem puech liegend
Datierung: 1548
Fundstelle: BerAltertWien 1 (1856) 12
- Belegtext:
ain aufsand, darinnen der khauf bekhent
Datierung: 1566
Fundstelle: Tomaschek,Wien I p. 185
Aufsand (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
hierher auch.
Aufsand (II)
Erklärung:
Aufkündigung eines Lehens.
Wort danach: Aufsandbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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