Wort davor: Aufsaggeld

Aufsagung
Erklärung: Aufkündigung, Absage.
sprachliche Erläuterung: nd. upsegginge.
vgl. Aufsage.

Aufsagung (I)
Erklärung: Kündigung von Verträgen, Bündnissen usw.

Aufsagung (II)
Erklärung: Kündigung, Einziehung von geliehenen Geldern, Pfändern usw.
Aufsagung (III)
Aufsagung (IV)
Aufsagung (V)
Aufsagung (VI)
Erklärung: Vorladung.

Wort danach: Aufsagzeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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