Aufsagung
Erklärung:
Aufkündigung, Absage.
sprachliche Erläuterung:
nd. upsegginge.
vgl.
Aufsage.
Aufsagung (I)
Erklärung:
Kündigung von Verträgen, Bündnissen usw.
Wort danach: Aufsagzeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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