Wort davor: Aufsage
aufsagen
sprachliche Erläuterung:
nd. upseggen; nrh. opsachen; fries. opsida; nl. opseggen.
vgl.
1Heuer.
aufsagen (I)
Erklärung:
sagen, daß etwas aufgehört hat, aufhören soll; einem etwas kündigen.
aufsagen (I 1)
Erklärung:
(Verträge jeglicher Art) kündigen.
aufsagen (I 2)
Erklärung:
insbesondere.
aufsagen (I 2 a)
Erklärung:
widerrufen.
aufsagen (I 2 b)
Erklärung:
Einspruch erheben.
aufsagen (I 3)
Erklärung:
ein Amt, Dienst aufgeben.
aufsagen (I 4)
aufsagen (I 4 a)
Erklärung:
das Bürgerrecht, die Meisterschaft aufgeben.
aufsagen (I 4 a Spiegelstrich 1)
Erklärung:
jemandem kündigen.
- Belegtext:
dem bürger sal man ... sein bürgerrecht uffsagen
Datierung: 1394
Fundstelle: KönigsbergWillk. 44
aufsagen (I 4 b)
Erklärung:
sich lossagen von.
aufsagen (II)
Erklärung:
versprechen, vermachen, zusprechen.
- Belegtext:
C. hefft vorkoft redeliken, vorlaten willichliken und opgesecht ehrhaftigen
Datierung: 1343
Fundstelle: MecklUB. IX nr. 6274
- Belegtext:
upsegge ik, vorlate, vortye unde overgheve
Datierung: 1429
Fundstelle: LübUB. VII 277f.
- Belegtext:
daß niemand soll erbtheilung thun oder seinen unmündigen kindern geldt aufsagen
Datierung: 1589
Fundstelle: CDBrandenb. I 2 S. 176
aufsagen (III)
Erklärung:
Gericht, Versammlung ankündigen, dazu einladen.
aufsagen (IV)
sprachliche Erläuterung:
nur nl. fries.
aufsagen (IV 1)
Erklärung:
beanspruchen.
aufsagen (IV 2)
Erklärung:
anklagen, beschuldigen.
aufsagen (IV 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
jemanden beleidigen.
aufsagen (IV 3)
Erklärung:
Zeugen verwerfen.
Wort danach: Aufsagenzinsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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