Wort davor: Aufsage

aufsagen
sprachliche Erläuterung: nd. upseggen; nrh. opsachen; fries. opsida; nl. opseggen.
vgl. 1Heuer.

aufsagen (I)
Erklärung: sagen, daß etwas aufgehört hat, aufhören soll; einem etwas kündigen.

aufsagen (I 1)
Erklärung: (Verträge jeglicher Art) kündigen.

aufsagen (I 2)
Erklärung: insbesondere.

aufsagen (I 2 a)
Erklärung: widerrufen.
aufsagen (I 2 b)
Erklärung: Einspruch erheben.
aufsagen (I 3)
Erklärung: ein Amt, Dienst aufgeben.
aufsagen (I 4)

aufsagen (I 4 a)
Erklärung: das Bürgerrecht, die Meisterschaft aufgeben.
aufsagen (I 4 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: jemandem kündigen.
aufsagen (I 4 b)
Erklärung: sich lossagen von.
aufsagen (II)
Erklärung: versprechen, vermachen, zusprechen.
aufsagen (III)
Erklärung: Gericht, Versammlung ankündigen, dazu einladen.
aufsagen (IV)
sprachliche Erläuterung: nur nl. fries.

aufsagen (IV 1)
Erklärung: beanspruchen.
aufsagen (IV 2)
Erklärung: anklagen, beschuldigen.
aufsagen (IV 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: jemanden beleidigen.
aufsagen (IV 3)
Erklärung: Zeugen verwerfen.

Wort danach: Aufsagenzinsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten