Wort davor: Aufsagbrief
Aufsage
sprachliche Erläuterung:
Nebenform ufsegge; nl. opsegh.
Aufsage (I)
Erklärung:
Kündigung.
Aufsage (I 1)
Erklärung:
Aufgabe eines Lehens usw.
vgl.
aufsagen (I 1).
Aufsage (I 2)
Erklärung:
Absage des Bündnisses, eiuratio.
Aufsage (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Ansagen der Fehde.
Aufsage (I 3)
Erklärung:
Aufkündung des Pfandgeldes, einer Schuld.
- Belegtext:
an der aufsage, loskundigung und erledigung solches pfandtschillings
Datierung: 1538
Fundstelle: BrandenbUrkS. VI 459
- Datierung: 1569
Fundstelle: Böhme,DiplBeitr. I 3 S. 135
Aufsage (I 4)
Erklärung:
des Dienstes.
vgl.
aufsagen (I 3).
Aufsage (I 5)
Erklärung:
eines Grundbesitzes.
- Belegtext:
wo dar de upsage upgesecht were vormalen geschehen, steit to dem inhebbere sinem gefallen, wil he buwen edder ... tehen darvan
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 164 § 7
Aufsage (II)
Erklärung:
Einspruch.
- Belegtext:
unser bewarunge und ufsage
Datierung: 1400
Fundstelle: RTA. IV 171
Aufsage (III)
Erklärung:
Einstellung der Feindseligkeiten.
- Belegtext:
die ... fride und ufsage globt und beteidingt haben
Datierung: 1453
Fundstelle: FRAustr. 44 S. 9
Aufsage (IV)
Erklärung:
Ladung vor Gericht.
- Belegtext:
da ... ein jäger die aufsag einem angeseßnen gerichtsmann bevolen
Datierung: 1578
Fundstelle: MittSalzbLk. 27 (1887) 417
Aufsage (V)
Erklärung:
Aufsatz.
- Belegtext:
volgentes würd alda nit mehr, sondern nach einen andern aufsag [andere Lesart aufsaz] verlösen
Fundstelle: ÖW. I 345
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- Fundstelle: ÖW. I 356
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Wort danach: aufsagen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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