Wort davor: Aufsagbrief

Aufsage
sprachliche Erläuterung: Nebenform ufsegge; nl. opsegh.

Aufsage (I)
Erklärung: Kündigung.

Aufsage (I 1)
Erklärung: Aufgabe eines Lehens usw.
vgl. aufsagen (I 1).

Aufsage (I 2)
Erklärung: Absage des Bündnisses, eiuratio.
Aufsage (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ansagen der Fehde.
Aufsage (I 3)
Erklärung: Aufkündung des Pfandgeldes, einer Schuld.
Aufsage (I 4)
Erklärung: des Dienstes.
vgl. aufsagen (I 3).
Aufsage (I 5)
Erklärung: eines Grundbesitzes.
Aufsage (II)
Erklärung: Einspruch.
Aufsage (III)
Erklärung: Einstellung der Feindseligkeiten.
Aufsage (IV)
Erklärung: Ladung vor Gericht.
Aufsage (V)
Erklärung: Aufsatz.

Wort danach: aufsagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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