Wort davor: Aufrufschein

Aufrufung
sprachliche Erläuterung: nl. oproeping.

Aufrufung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Widerruf.

Wort danach: aufrügen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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