Wort davor: aufrufen

Aufrufer

Aufrufer (I)
Erklärung: wer aufruft.

Aufrufer (I 1)
Erklärung: zur Gemeindeversammlung.

Aufrufer (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: zur Gerichtssitzung.
Aufrufer (I 2)
Erklärung: zum öffentlichen Verkauf.
Aufrufer (I 3)
Erklärung: zur Gewährschaftsleistung.
Aufrufer (II)
Erklärung: Widerrufer.

Wort danach: Aufrufschein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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