Wort davor: Aufnehmer

Aufnehmgeld

Aufnehmgeld (I)
Erklärung: Übertragungsgebühr.

Aufnehmgeld (II)
Erklärung: Gebühr des Bergrichters.

Wort danach: Aufnehmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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