Wort davor: aufmuten

Aufnahme
sprachliche Erläuterung: nd. upname, upnome; obd. uffname.

Aufnahme (I)
Erklärung: Annahme oder Zulassung als Mitglied eines Verbandes oder einer Gesellschaft.

Aufnahme (II)
Erklärung: Einnahme, Einkünfte.
Aufnahme (III)
Erklärung: Nutznießung.
Aufnahme (IV)
Erklärung: Erhebung.
Aufnahme (V)
Erklärung: einer Anleihe.
Aufnahme (VI)
Erklärung: Förderung, Gedeihen, Wohlfahrt.
Aufnahme (VII)
Erklärung: Niederschrift.

Aufnahme (VII 1)
Erklärung: Havereiberechnung.
Aufnahme (VII 2)
Erklärung: Entgegennahme und Niederlegung einer Willenserklärung.
Aufnahme (VII 3)
Erklärung: "Vernehmung durch den Gerichtsschreiber".
Aufnahme (VIII)
Erklärung: Hinausschiebung des Termins.

Wort danach: Aufnahmegeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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