Wort davor: Aufmerken
Aufmerker
Aufmerker (I)
Erklärung:
Aufseher.
Aufmerker (II)
Erklärung:
Gerichtszeuge.
- Belegtext:
wann der hardesvoigt das dinge besitzen ... will, so nennet er 7 oder 8 hardes-männer, die den tag müssen dinghöringe oder auffmerckere sein und acht haben, was im gericht gehandelt wird
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. I 149
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Wort danach: Aufmerksamkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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