Wort davor: Aufmahner

Aufmahnung
Erklärung: Aufgebot.

Aufmahnung (I)
Erklärung: zu militärischer Hilfe oder Dienstleistung.

Aufmahnung (II)
Erklärung: zu Gemeindediensten.

Wort danach: Aufmahnungsschreiben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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