Belegtext:
sobald der schiffer zu hause gelanget, soll er sich mit seiner rechnung gefast machen, und zu abhör- und aufmachung derselben die sämptlichen schifs-freunde zusammen verbitten Datierung: 1614
Fundstelle:HansSeeR. XII 1
Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)