Wort davor: Auflesung
aufliefern
Erklärung:
übergeben.
aufliefern (I)
Erklärung:
jemanden.
- Belegtext:
einem erbarn rath zu volstreckung derselben urtheil uffgeliffert
Datierung: 1339
Fundstelle: HagenauStatB. 258
aufliefern (II)
Erklärung:
etwas.
- Belegtext:
so wie mir die [kleinoit] van den ... kirchenmeisteren upgelevert ind upgezalt sint
Datierung: 1397
Region/Autor/Textsorte:
Köln
Fundstelle: NrhAnn. 74 (1902) 176
aufliefern (III)
Erklärung:
Waren liefern (wie nhd.).
Wort danach: Auflieferung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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