Wort davor: 2auflehnen
aufleihen
aufleihen (I)
Erklärung:
leihen, borgen (Gelder).
aufleihen (II)
Erklärung:
etwas beleihen, etwas darauf leihen.
- Datierung: 1542
Fundstelle: ZFerd.3 15 (1870) 118
- Belegtext:
swaz der jude chauffet ... oder auf leihet
Fundstelle: Dsp. 209
aufleihen (III)
Erklärung:
zu Lehen geben, verleihen.
- Belegtext:
wisen oder aker uflichen ze garten
Datierung: 1362
Fundstelle: RavensburgStR. 153
- Fundstelle: Lexer II 1696
Wort danach: Aufleist
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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