Wort davor: 1auflehnen
2auflehnen
Erklärung:
reflexiv: sich empören.
- Belegtext:
wert ieghen cnape so dumkone, dhat he sic to unplichte uplendet wedher sinen herren of iegeinen mester man, dar schadhe unde ungemac af comen moge, ... he betere x marc silveres
Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: Nowgorod 58
- Belegtext:
hat sich Ioerg ... vor vns hoch aufgelaint mit groben pösen trölichen wortten
Datierung: 1488
Fundstelle: Indersdorf II 151 (nr. 1474)
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- Datierung: 1570
Fundstelle: Kern,HofO. II 89
- Belegtext:
[Wer an den Tonnen bruchfällig befunden,] der soll eine marck verbrochen haben und der sich darwider aufflehnet, soll dafur abtragk zu thun schuldig sein
Datierung: 1581
Fundstelle: Stieda-Mettig 264 (nr. 17, 3)
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- Belegtext:
als er sich wider das reich auffleinet, ward er von dem kayser Heinrich in den bann gethan
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien III 16
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
[Beim Widerstand des Schuldners gegen den Burggrafen] sol wider ihn ohne eintzigen verzug als wider einen fridbrüchigen und der sich wider das recht auflaint verfahren werden
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. XXIV
- Datierung: 1667
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 664
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1680
Fundstelle: Grünberg,Bauernbefr. II 5
- Belegtext:
wo sich zutrüge, daß stende ... mit erlegung der sturen und hülfen ... [sich] ungehorsamlich ... ertzeugen und uflehnen wollten
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 259
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Wort danach: aufleihen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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