Wort davor: Auflaufung
aufläuten
aufläuten (I)
Erklärung:
zur Eröffnung läuten.
- Belegtext:
so dann ... aufgeleütet ... ist, soll der richter ... reden
Datierung: 1526
Fundstelle: NürnbHGO. 549
- Belegtext:
biß der marckt aufgeläutet
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 181
Faksimile
aufläuten (II)
Erklärung:
zur Eröffnung einer Körperschaft.
aufläuten (III)
Erklärung:
durch Läuten das Zeichen zum Öffnen geben.
Wort danach: aufleben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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