Wort davor: Auflaufung

aufläuten

aufläuten (I)
Erklärung: zur Eröffnung läuten.

aufläuten (II)
Erklärung: zur Eröffnung einer Körperschaft.
aufläuten (III)
Erklärung: durch Läuten das Zeichen zum Öffnen geben.

Wort danach: aufleben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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