Wort davor: Auflaßschilling

Auflassung
sprachliche Erläuterung: nd. uplatinge.

Auflassung (I)
Wortbildungshinweis: zu auflassen (I).

Auflassung (I 1)
Erklärung: Verzicht, Besitzübertragung.

Auflassung (I 2)
Erklärung: modern: Einigung über die Übereignung.
Auflassung (I 3)
Erklärung: Vertrag über eheliche Gütergemeinschaft.
Auflassung (II)
Erklärung: Gegenstand der Übergabe, Geliehenes.
Auflassung (III)
Erklärung: Einstellung eines Betriebes, Gebäudes.

Wort danach: Auflassungsgerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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